Geschützte Forschungszeit/Rotationsstellen für Habilitandinnen der Medizinischen Fakultät
Geschützte Forschungszeit/Freistellung vom Klinikdienst zur Eröffnung eines Habilitationsverfahrens bzw. zum Abschluss der Habilitation
Das Universitätsklinikum bietet Ärztinnen/Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen, die sie selbst pflegen, die Möglichkeit, vorübergehend aus dem Klinikdienst auszusteigen, um ein Habilitationsverfahren zu eröffnen bzw. die Habilitation abzuschließen (geschützte Forschungszeit).
Genauere Informationen sowie das zugehörige Antragsformular finden Sie hier im Merkblatt
Zielgruppe
Gefördert werden können am Klinikum beschäftigte Habilitandinnen, die entweder:
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen, das im eigenen Haushalt lebt. Für den Nachweis der Kinderbetreuung reicht die Personenstandseintragung in der Personalakte des Universitätsklinikums aus.
- und/oder die mindestens eine/n Angehörige/n pflegen. Die Angehörigenpflege ist durch ein ärztliches Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zu belegen.
Geschützte Forschungszeit/Freistellung durch eine Rotationsstelle
- Die Freistellung kann bei einer Vollzeitstelle – je nach Wunsch der Rotandin – zu 100 % oder zu 50 % erfolgen.
- Eine 100-prozentige Freistellung kann für zwei bis maximal drei Monate bewilligt werden.
- Eine Freistellung im Umfang von 50 % kann für vier bis maximal sechs Monate bewilligt werden.
- Habilitandinnen, die weniger als Vollzeit arbeiten, können zu 100 % oder bis zu einer Mindestarbeitszeit von 50 % freigestellt werden.
- Im Falle einer 50 %-Rotationsstelle ist die Freistellung in Form ganzer Tage oder wochenweise zu realisieren. Freistellungen in Form halber Tage sind wenig förderlich und entlastend.
- Die Rotationsstellen für Habilitandinnen sind in einer Wertigkeit nach Ä1/Ä2 (für Ärztinnen) bzw. nach TV-L (für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen) ausgebracht. Bitte beachten Sie, dass bei Ärztinnen übliche Gehaltsanteile z.B. für Dienste auf der Rotationsstelle nicht bezahlt werden.
- Eine Verlängerung der Freistellung ist nicht möglich.
- Die Förderung endet – unabhängig vom bewilligten Zeitraum – mit Ende des Monats, in dem die Habilitationsschrift eingereicht wurde.
Antragstellung
Um Dienstpläne und Abstimmungsprozesse hinreichend zu berücksichtigen, ist der Antrag auf eine Rotationsstelle/geschützte Forschungszeit mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens vier Monaten bei der Fakultätsfrauenbeauftragten der Medizinischen Fakultät einzureichen:
Prof. Dr. Kerstin Amann
Fakultätsfrauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät
Pathologisches Institut
Krankenhausstraße 8-10
91054 Erlangen
kerstin.amann@uk-erlangen.de
Über die Bewilligung der Förderung entscheidet die Fakultätsfrauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät. Diese informiert die Antragstellerin über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.