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Inklusion an der FAU

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Inklusion an der FAU

Um barrierefreies Lernen und Arbeiten zu ermöglichen, verfolgt die FAU die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, für Bildung insbesondere Art. 24, 2009), der Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (2009), des Beschlusses des Deutschen Studentenwerkes (2010), der Bayerischen Inklusionsrichtlinien (2019) sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (2016). In den Zielvereinbarungen (2019) zwischen der FAU und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, basierend auf dem Innovationsbündnis Hochschule 4.0 (2018) ist Folgendes festgehalten:

„Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtungen entwickelt die FAU Projekte und Maßnahmen zur Förderung einer barrierefreien Arbeitsumwelt, um dadurch die Belange von Beschäftigten und weiteren Zielgruppen mit Behinderung und Einschränkungen an der Hochschule proaktiv zu berücksichtigen.“

Foto: Tastatur eines barrierefreien Aufzugs (Bild: colourbox).
Foto: Tastatur eines barrierefreien Aufzugs (Bild: colourbox).

Im Zuge des Projekts „Inklusion an der FAU“ (2019-2022) soll neben einem Inklusionskonzept auch ein digitales Format zur Barrierefreiheit für die FAU entwickelt werden, um die eigenständige Mobilität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierzu wird derzeit in enger Abstimmung diverser Stellen der IST-Zustand für FAU-Gebäude erhoben und ein Modul entwickelt, diese Informationen in der FAU-weiten Gebäude- und Raumdatenbank zu integrieren und abrufbar zu machen. Zudem werden diverse Informations- und Sensibilisierungsangebote für verschiedene Zielgruppen konzipiert und veranstaltet, die einen wertschätzenden Umgang an der FAU fördern sowie verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen sollen, so beispielsweise durch Workshops wie „Barrierefreie Lehre“ oder „Berufseinstieg mit Behinderung“.

Barrierefreie digitale Lehrveranstaltungen rücken u.a. durch Corona immer stärker in den Blick. Um allen eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen, haben wir für Lehrende wie Studierende Informationen und Handreichungen zu barrierearmer Lehre zusammen gestellt.

Das BGD beteiligt sich auch an den bundesweiten Diversity Tagen der unterzeichneten „Charta der Vielfalt“, so legte das BGD zum Diversity Day 2020  den Fokus auf Inklusion. Die Aktion dazu finden Sie hier.

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