Sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Umgang mit Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der FAU

Ihre universitätsinternen Ansprechpartnerinnen des Büros für Gender und Diversity sind Harriet Ziegler und Dr. Magda Luthay. Auch die Frauenbeauftragten Ihrer Fakultät stehen für eine Erst- und Verweisberatung zur Verfügung. Bei sexueller Belästigung und Mobbing können Sie unabhängig von Ihrem Geschlecht den Frauennotruf Erlangen oder Nürnberg wählen.

(English Version below or here)

Am 01. Juni 2021 ist die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) in Kraft getreten.

Diese Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil zur Realisierung von Chancengleichheit und fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person basiert. Sie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der FAU und dem UKER, informiert über Rechte und Pflichten, benennt Anlauf- und Beratungsstellen für die Betroffenen und regelt ein strukturiertes Verfahren zur Einreichung einer offiziellen Beschwerde. Zudem legt sie einen Katalog an Präventions- und Sanktionsmaßnahmen vor.Grafik Beschwerdeablauf

Basis der Richtlinie ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Da dieses allerdings nur für Beschäftigte der FAU und des UKER gilt, wurde insbesondere die große Gruppe der Studierenden und der externen (integrierten) Personen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Zugleich wird mit dieser Richtlinie das gesetzliche Beschwerderecht der Beschäftigten nach § 13 AGG an der FAU transparent geregelt.

Eine grafische Übersicht (PDF) veranschaulicht den in der Richtlinie verankerten Beschwerdeablauf.

Beschwerdeverfahren und -stelle

In den §§ 7, 8 der Richtlinie wird das Beschwerdeverfahren geregelt und die jeweilige Beschwerdestelle an der FAU und am UKER genannt. Auf dieser Internetseite sind alle weitere Informationen zum Beschwerdeweg zu finden.

Erst- und Verweisberatung

Das Büro für Gender und Diversity ist i.S.v. § 6 der Richtlinie eine der Anlauf- und Beratungsstellen und bietet eine vertrauliche Erst- und Verweisberatung für in erster Linie von sexueller Belästigung und Diskriminierung betroffene Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an. Weitere Anlauf- und Beratungsstellen an der FAU sind im nächsten Abschnitt zu finden.

Die in der Richtlinie genannten Anlauf- und Beratungsstellen klären das Beratungsanliegen und den Beratungsbedarf der von Diskriminierung, Belästigung oder sexueller Belästigung betroffenen Personen und leisten ein lösungsorientiertes Erstberatungsgespräch. Sie bieten Informationen über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten an und klären über das Schlichtungsverfahren (vgl. § 6 Absatz 5 der Richtlinie) und das förmliche Beschwerdeverfahren (vgl. § 7 der Richtlinie) auf. Bei Bedarf verweisen sie an weitere geeignete, spezialisierte interne oder externe Beratungs- und Unterstützungsstellen oder es wird ihnen eine dortige Beratung vermittelt.

Weitere Informationen zu Erst- und Verweisberatung sind zu finden unter: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): Leitfaden. Beratung bei Diskriminierung: erste Schritte und Weitervermittlung, Berlin.

Externe Anlauf- und Beratungsstellen

Städtische Antidiskriminierungsberatung und -anlaufstellen

Erlangen:

Nürnberg

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt:

AKTUELL während der Corona-Pandemie: Bayern gegen Gewalt (Konzept für Gewaltschutz und Gewaltprävention)

Erlangen:

Nürnberg:

Bundesweit:

Krisendienste:

Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität:

Not in der Schwangerschaft:

Weitere Beratungsstellen:

Weitere Informationsmaterialien

Weitere Informationen zum Thema Antidiskriminierung am Büro für Gender und Diversity der FAU finden Sie hier.

Ansprechpersonen

Dr. Magda Luthay

Harriet Ziegler