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Friedrich-Alexander-Universität Büro für Gender und Diversity
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Strukturelle Verankerung

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Strukturelle Verankerung

Strukturelle Verankerung von Chancengleichheit

An der FAU sind die Gleichstellungs-, Diversity- und Familienpolitik zur Förderung von Chancengleichheit als Querschnittsthemen und auf allen Ebenen der Universität strukturell verankert. Mit einer konsequenten Verzahnung zentraler und dezentraler Strukturen wird die Förderung einer geschlechts- und diversitätssensiblen wie auch familienfreundlichen Hochschulkultur verfolgt.

 

Vizepräsident*in

Die hohe Priorität, die Chancengleichheit an der FAU einnimmt, spiegelt sich im Geschäftsbereich einer Vizepräsident*in wider. Seit April 2018 ist das Thema im Portfolio Personal- und Nachwuchsentwicklung/People verankert. Als Mitglied der Universitätsleitung wirkt die Vizepräsident*in auf der strategischen Ebene in Kooperation mit der Kommission Chancengleichheit und den Frauenbeauftragten der Universität und ist Ansprechpartner*in für diesen Aufgabenbereich sowie Repräsentant*in des Themas nach außen.

Kommission Chancengleichheit

Die Universitätsleitung richtete zudem im Jahr 2003 die AG Chancengleichheit ein, die im Oktober 2014 durch einen Beschluss der Universitätsleitung zu einer ständigen Kommission wurde. Die Kommission Chancengleichheit erarbeitet als Expert*innenrunde Konzepte und Handlungsvorschläge für die Universitätsleitung zur Entwicklung und Implementierung von Gleichstellungs-, Diversity- und Familienmaßnahmen an der FAU. Gleichzeitig bietet sie ein Austauschforum über den Stand der Chancengleichheit an den Fakultäten und weiteren Einrichtungen der FAU. Mitglieder der Kommission sind die*der zuständige Vizepräsident*in, der Kanzler, der Diversity Beauftragte der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Professorinnen und Professoren aller Fakultäten, Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus und der Studierenden, der Universitätsverwaltung sowie des Büros für Gender und Diversity und des Familienservice.

Frauenbeauftragte der Universität

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten der Universität sind im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) in Art. 4 verankert. Die Grundordnung der FAU ergänzt das BayHSchG und weist den Frauenbeauftragten in § 21 und § 22 eine zentrale und formal abgesicherte Rolle bei der Überwachung und Umsetzung der Gleichstellungspraxis in den Organen und Gremien der Universität zu. Die Universitäts- und Fakultätsfrauenbeauftragten der FAU sind in allen zentralen Gremien und Kommissionen der Universität und der Fakultäten vertreten. Für die Universitätsfrauenbeauftragte werden zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, für die Fakultätsfrauenbeauftragten pro Department jeweils eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. Dadurch können die fachspezifischen Belange der einzelnen Departments in besonderer Weise berücksichtigt werden. Zur Koordinierung ihrer Tätigkeit und zur gegenseitigen Information bilden die Frauenbeauftragten unter dem Vorsitz der Universitätsfrauenbeauftragten das Gremium der Frauenbeauftragten, das mindestens einmal im Semester zusammentritt.

Büro für Gender und Diversity

Das Büro für Gender und Diversity unterstützt die Universitäts- und Fakultätsfrauenbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zudem entwickelt es die Gleichstellungs-, Diversity- und Familienpolitik wie auch die vielfältigen Projekte und Angebote der FAU bezogen auf das Gender Mainstreaming, das Diversity Management und die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie inhaltlich, konzeptionell und strategisch weiter. Weitere Kernaufgabe des Büros ist in enger Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung und den Fakultäten die Verzahnung der dezentralen Konzepte und Maßnahmen zu Chancengleichheit mit der übergreifenden Gleichstellungsstrategie der FAU. Das Büro unterstützt bei der Ausarbeitung von Gleichstellungskonzepten zum Beispiel in Verbundprojekten und ist Anlaufstelle für alle Universitätsangehörigen zu Fragen von Chancengleichheit. Zudem trägt es mit einem kontinuierlichen Monitoring von Wissenschaftsverläufen und der Evaluation von Gleichstellungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung bei. Es leistet umfassende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Chancengleichheit, ist mit inneruniversitären Gremien und Services eng vernetzt und beteiligt sich an kommunalen, landes- und bundesweiten Netzwerken.

Im Zuge der thematischen und strategischen Erweiterung der Gleichstellungspolitik der FAU um das Diversity Management wurde das ehemalige Büro der Frauenbeauftragten im Jahr 2012 in Büro für Gender und Diversity umbenannt.

Familienservice der FAU und des Universitätsklinikums

Zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Studium Beruf und familiären Betreuungsaufgaben bietet der seit 2007 am Büro für Gender und Diversity angesiedelte Familienservice der FAU und des Universitätsklinikums sowohl Studierenden als auch Beschäftigten mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen ein umfangreiches und kompetentes Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsangebot an. Hierbei kooperiert er mit zahlreichen inner- und außeruniversitären Einrichtungen und Organisationen.

Gleichstellungsbeauftragter für das nicht-wissenschaftliche Personal

Der Gleichstellungsbeauftragte für das nicht-wissenschaftliche Personal ist im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) verankert. Aufgaben sind vorrangig die Förderung und Überwachung des Vollzugs des BayGlG und des Gleichstellungskonzeptes für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals, die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Frauenbeauftragten der FAU sowie das Büro für Gender und Diversity arbeiten in vielen Bereichen der Gleichstellungspolitik eng mit dem Gleichstellungsbeauftragten der FAU zusammen.

Diversity-Beauftragter des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

in Bearbeitung
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