Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zielvereinbarungen mit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die vierte Zielvereinbarungsrunde 2023-2027 ist seit 01.01.2023 in Kraft.

Die in den Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft aufgeführten Maßnahmen sollen dazu beitragen:

  • den Anteil der Promotionen von Frauen an der Fakultät von 44 % (Mittel aus 2018-2020) bis 2027 auf 55 % zu erhöhen
  • den Anteil der Habilitationen von Frauen an der Fakultät von 14 % (Mittel aus 2018-2020) bis 2027 auf 44 % zu erhöhen
  • den Frauenanteil an den W1-Professuren an der Fakultät von 62 % (Stand 12/2020) bis 2027 möglichst beizubehalten
  • den Frauenanteil an den W2/W3-Professuren am Fachbereich Rechtswissenschaft von 9 % (Stand 12/2020) bis 2027 auf 18 % zu erhöhen
  • den Frauenanteil an den W2/W3-Professuren am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von 20 % (Stand 12/2020) bis 2027 auf 24 % zu erhöhen

Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten strukturellen und personellen Fördermaßnahmen im Rahmen der universitätsinternen Zielvereinbarungen an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der FAU:

Weitere Informationen zu den genannten Angeboten der Frauenförderung sowie zur Antragstellung finden Sie über die einzelnen Verlinkungen oder über die Homepage der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst.

Ansprechperson: