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Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät

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Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Über den Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Der Frauenanteil in der Wissenschaft ist in naturwissenschaftlichen Fachbereichen trotz hohen Potentials immer noch unbefriedigend gering. Die Naturwissenschaftliche Fakultät der FAU leistet deshalb einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich signifikant zu erhöhen und die Qualifikationspotentiale von Frauen zu stärken. Der Fakultätsfrauenpreis bedeutet nicht nur eine Anerkennung erbrachter Leistung, sondern hat darüber hinaus zum Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen in ihrem weiteren Karriereverlauf zu fördern.

Welchen Fakultätsfrauenpreis vergibt die Naturwissenschaftliche Fakultät?

Die Naturwissenschaftliche Fakultät prämiert in jedem Jahr eine herausragende Nachwuchswissenschaftlerin für ein besonders förderwürdiges Habilitationsvorhaben oder gleichwertiges Forschungsprojekt, indem sie Personalmittel zur Finanzierung des (Habilitations-) Projekts vergibt. Eine Förderung findet nur in den Fächern beziehungsweise Qualifikationsstufen statt, in denen Frauen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.

Wer kann sich bewerben und was beinhaltet der Fakultätsfrauenpreis?

Habilitandinnen oder gleichgestellte Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Departments der Naturwissenschaftlichen Fakultät

  • Die Preisträgerin erhält Stellenmittel (1/2 TVL E13) für den Aufbau bzw. die Ausweitung der eigenen Arbeitsgruppe. Diese Stelle ist ausschließlich von der Preisträgerin und mit einer Doktorandin zu besetzen.

Der Fakultätsfrauenpreis wird für 12 Monate personengebunden einem Lehrstuhl zugewiesen; die Stelle unterliegt nicht der sogenannten Stellensperre. Der aus dem Fakultätspreis resultierende Stellenanteil darf nicht zur Reduktion beziehungsweise Ersetzung eines vorhandenen Stellenanteils führen. In der Bewerbung ist deshalb die beabsichtigte Besetzung in der Arbeitsgruppe der beantragenden Habilitandin/Nachwuchswissenschaftlerin anzugeben.

Die Preisträgerin legt nach Abschluss der Förderperiode den Frauenbeauftragten der Naturwissenschaftlichen Fakultät einen Erfahrungsbericht vor.

Bewerbung für den Fakultätsfrauenpreis

Der Förderantrag ist zu richten an Ihre/-n jeweilige/-n Department-Frauenbeauftragte/-n sowie an die Frauenbeauftragte der Fakultät. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Publikationsliste
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse beziehungsweise akademischer Grade
  • Eine dreiseitige Beschreibung des geplanten wissenschaftlichen Projekts (Thema, Konzept, Untersuchungsmethodik, Stand der eigenen Arbeiten, Arbeitsprogramm mit Zeitplan et cetera)
  • Stellungnahme zum geplanten Gesamtkarriereplan

Further information in English

Flyer in English

Auswahlkriterien zur Vergabe des Preises

  • Überdurchschnittliche Leistungen der Antragstellerin
  • Wissenschaftliche Selbstständigkeit der Antragstellerin
  • Überzeugende Projektskizze des Vorhabens
  • Erfolgsaussichten der geplanten wissenschaftlichen Karriere

Flyer Fakultätsfrauenpreis

Auswahlgremium

Die Kommission zur Vergabe des Preises ist paritätisch besetzt mit jeweils einer/einem Frauenbeauftragten der Departments, mit der Frauenbeauftragten der Naturwissen­schaftlichen Fakultät und der Projektkoordinatorin der Zielvereinbarungen.

Beginn der Förderung: vorauss. 15.03.  eines Jahres

Ansprechpersonen

  • Projektkoordination ZV: Dr. Magda Luthay
  • Fakultätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Friedlinde Götz-Neunhoeffer

Weitere Informationen finden Sie auch unter

https://www.frauenbeauftragte.nat.fau.de/funding-opportunities/the-faculty-of-sciences-womens-prize/

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