Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL)
Förderungsmöglichkeiten der Promotion, Postdoc-Phase und Habilitation
Seit dem Jahr 2008 stellt der Freistaat Bayern allen bayerischen Universitäten Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre (FFL) bereit. Aus den Fördermitteln werden auf Antrag sowohl Stipendien finanziert als auch anteilig Projekte im Bereich der Genderforschung gefördert.
Die Stipendien werden an Wissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben, die an einer der fünf Fakultäten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
- ihre Promotion abschließen,
- sich in der Postdoc- oder Habilitationsphase befinden bzw.
- ihre Habilitationsschrift bereits eingereicht, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen haben.
Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben.
Eine Anbindung an die FAU durch eine Betreuerin/einen Betreuter oder eine Mentorin/einen Mentor muss eindeutig sein. Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal 12 Monate, im Fall der Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 6 Monate. Das Stipendium muss zwischen dem 01.06. und dem 01.09., in der Regel zum Monatsanfang, angetreten werden. Das Stipendium darf kein Ersatz für ein bestehendes Arbeitsverhältnis sein.
Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch ist im Falle einer Bewerbung zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür einen Gesprächstermin mit Dr. Magda Luthay (gender-und-diversity@fau.de). Dieser Termin muss bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattgefunden haben.
Bitte lesen Sie vorab aufmerksam die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel sowie das Bewerbungs- und Vergabeverfahren:
Hier finden Sie weitere Formulare und Unterlagen für die Bewerbung:
- Antragsformular „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) (Word-Datei)
- Application form „Realization Equal Opportunities for Women in Research and Teaching“ (FFL) (Word-Datei)
- Checkliste für Gutachten (PDF)
- Check list (English version) (PDF)
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens Donnerstag, den 29. Februar 2024, auf Deutsch oder Englisch über folgenden Link digital einzureichen:
https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=2PQZtjtn5rMZihmEd7wKH
Die Gutachten sind mit Originalunterschrift per Post (FAU, Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) einzureichen.
Übergreifende Informationen zu den Förderlinien aus dem Programm „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ finden Sie auch hier:
Stipendien für Doktorandinnen
Wer wird gefördert?
Promotionsstipendien können nur für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen vergeben werden. Voraussetzung dafür ist eine nachweisbare Vorarbeit von mindestens einem Jahr. Es können nur wissenschaftliche Promotionen gefördert werden, die an der FAU als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen. Bewerben können sich nur Doktorandinnen, die auch in der Promovierenden-Datenbank docDaten der FAU registriert und zur Promotion an der FAU zugelassen sind.
Stipendienhöhe: 1.200 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
(Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden.)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Stipendien für Postdoktorandinnen
Wer wird gefördert?
Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zu einer Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt an der FAU zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) abgeschlossen haben. Außerdem darf die Dauer der Promotion in der Regel 4 Jahre nicht überschritten haben.
Stipendienhöhe: 2.400 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
(Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden.)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Stipendien für Habilitandinnen
Wer wird gefördert?
Durch Stipendien für Habilitandinnen soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglicht werden, ein Habilitationsprojekt an der FAU weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen müssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakultät nachweisen. Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Habilitation nach neuem Recht gem. Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2006 anstreben.
Stipendienhöhe: 2.800 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
(Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden.)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitationsschrift an der FAU bereits eingereicht, das Habilitationsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Die Förderung soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglichen, ihre wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss des Habilitationsverfahrens, längstens aber bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen.
Stipendienhöhe: 3.200 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 6 Monate
(Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden.)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Wiedereinstiegstipendien
Wer wird gefördert?
In jeder Runde werden 2-3 Wiedereinstiegsstipendien gewährt. Diese sind Frauen vorbehalten, welche aufgrund von Geburt / Erziehung / Pflege ihr schon laufendes wissenschaftliches Projekt unterbrochen haben und nun einen wissenschaftlichen Wiedereinstieg an der FAU anstreben. Werden diese nicht beantragt, können die frei gewordenen Gelder in die anderen Stipendien fließen.
Es gelten die Bewerbungskriterien der Stipendienart der jeweiligen Qualifikationsstufe, zuzüglich des Nachweises über Grund und Länge der Unterbrechung sowie der weiteren beruflich angestrebten Karriere.
Stipendienhöhe: abhängig von der Qualifikationsstufe
Förderungsdauer: 12 Monate
(Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden.)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung
Wer wird gefördert?
Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zugehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers zur FAU. Bezuschusst werden können Veranstaltungsformate wie Tagungen, Symposien, summer schools etc. zu Genderforschungsthemen, die an der FAU ausgerichtet werden. Lehrveranstaltungen können nicht finanziert werden. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Anträge sind bis 15. April 2024 im Büro für Gender und Diversity auf dem Postweg und per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) einzureichen. Der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Projektskizze (max. 5 DIN A4 Seiten)
- ausführliche Kostenaufstellung mit ggf. Kostenvoranschlägen (Reisekostenberechnungen orientiert an den Pauschalen der DFG und des DAAD)
Nähere Informationen zur Vergabe der Fördermittel entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien.
Ansprechpersonen
- Dr. Magda Luthay Leiterin des Büros für Gender und Diversity der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Tel.: 09131 85-20947
- Dr. Christian Schmitt-Engel
Leiter des Referats S-NACHWUCHS – Unterstützung wissenschaftlicher Nachwuchs der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, Tel.: 09131 85-20722