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Visiting Scholarships Naturwissenschaftliche Fakultät

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Visiting Scholarships Naturwissenschaftliche Fakultät

Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland

Mit dieser innovativen Maßnahme fördert die Naturwissenschaftliche Fakultät herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultät, indem sie diese bei einem Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 4 Monate) mit einem Stipendium unterstützt. Lehrstühle der Fakultät können Kolleginnen aus dem Ausland für einen zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt aufnehmen, wenn diese mit dem Stipendium gefördert werden. Dies bietet auch deutschen Wissenschaftlerinnen, die bereits längere Zeit im Ausland forschen und nach Deutschland zurückkehren möchten, eine finanzielle Förderung an.

Ziel der Förderung

Die Stipendien werden an Wissenschaftlerinnen der FAU mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben, die einen Forschungsaufenthalt im Ausland planen und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU ihre Promotion abschließen, sich in der Postdoc- oder Habilitationsphase befinden. Mit den Stipendien werden auch auswärtige Nachwuchswissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen Leistungen gefördert, die einen Forschungsaufenthalt an der FAU planen und sich in einer vergleichbaren Qualifikationsphase befinden.

Die Förderung kann nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln erfolgen.

Es werden Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn, bevorzugt mit dem Ziel einer Professur, anstreben.

Flyer in deutscher Sprache

Flyer in englischer Sprache

Please click the following document to download the English version

General Information on Visiting Scholarships

Stipendien für Doktorandinnen

Stipendium während Promotion

 

Stipendien können bevorzugt für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen vergeben werden. Voraussetzung dafür ist eine nachweisbare Vorarbeit. Es können nur wissenschaftliche Promotionen gefördert werden, die an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

Bewerben können sich nur Doktorandinnen, die auch in der Promovierenden-Datenbank docDaten der FAU registriert und zur Promotion an der FAU zugelassen sind.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1.200 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge).

Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 4 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular)
  • Gutachten mit Originalunterschrift (vgl. Checkliste)
  • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Arbeiten für die Dissertation erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet,
  • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

 

Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

 

Stipendien für Postdoktorandinnen

Stipendien für Postdoktorandinnen

Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zu einer Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) abgeschlossen haben. Außerdem darf die Dauer der Promotion in der Regel 4 Jahre nicht überschritten haben. Die Promotionsurkunde muss zum Stipendienbeginn vorliegen.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.200 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge). Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 4 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Es wird eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU vorausgesetzt.

Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
  • Stellungnahme durch das Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin,
  • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Vorarbeiten erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet,
  • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
  • Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

 

Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

 

Stipendien für Habilitandinnen

Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

 

Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Habilitation nach neuem Recht gem. Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2006 anstreben und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitation nicht länger als 1 Jahr abgeschlossen haben bzw. sich in der Anfangsphase ihrer Juniorprofessur befinden.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.600 Euro (zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschläge). Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.

Die Stipendiendauer beträgt zwischen 1 und maximal 4 Monaten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Es wird eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU vorausgesetzt.

 

Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
  • Stellungnahme durch das Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin
  • Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Vorarbeiten erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten incl. Arbeitsplan) beinhaltet,
  • Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
  • Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.

 

Förderanträge auf Deutsch oder Englisch sind digital einzureichen.

 

Bewerbungsfristen

werden an dieser Stelle bekannt gegeben.

Vorauswahlgespräch

Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch wird vorausgesetzt.

Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist einen Gesprächstermin bei der Fakultätsfrauenbeauftragten Frau Prof. Dr. Götz-Neunhoeffer.

Die Terminkoordination erfolgt über deren Assistentin Frau Cornelia Geisler: Cornelia.Geisler@fau.de .

Gutachten/Letter of Support

Den Anträgen der Promovendinnen ist eine gutachterliche Stellungnahme der/des Betreuers/in beizufügen.

Checkliste Gutachten

Checklist Letter of Support

Ausführliche Informationen zu den Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel für die Zielvereinbarungsmaßnahme „Visiting Scholarship“ finden Sie hier

Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel für die Zielvereinbarungsmaßnahme „Visiting Scholarship“

Funding Guidelines

Antragsformular/Application Form

Visiting Scholarship Antragsformular (docx)

Application Form (docx)

Ansprechpersonen:

Fakultätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Friedlinde Götz-Neunhoeffer

Dr. Magda Luthay

Informationen zur Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland an der Naturwissenschaftlichen Fakultät finden Sie auch hier.

 

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