GenderConsulting für Forschungsverbünde
Beratung zu Chancengleichheitsmaßnahmen in DFG-Forschungsverbünde
Forschungsverbünde können bei der DFG bei Antragstellung zusätzliche Mittel für Chancengleichheitsmaßnahmen im Modul „Chancengleichheit“ beantragen. Für Sonderforschungsbereiche sind dies 30.000 € pro Jahr, für andere Verbundprojekte, wie Graduiertenkollegs, 15.000 € pro Jahr. Diese Maßnahmen sollen den folgenden Zielen dienen:
- die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern voranzutreiben,
- Diversität in der Wissenschaft zu fördern und
- den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten (inkl. Pflege).
DFG E-Learning: Unconscious Bias
Deutsch: www.dfg.de/bias/e-learning
Englisch: www.dfg.de/bias/e-learning/en
Das Büro für Gender und Diversity berät und unterstützt Verbundvorhaben bei der Vorbereitung und Konzeptionierung des Moduls Chancengleichheit bis hin zur Begehung. Es wird gewährleistet, dass die Maßnahmen in den direkten Zusammenhang mit dem Gleichstellungskonzept und dem Diversitätskonzept der FAU gesetzt werden, die organisatorische Umsetzung angemessen geplant wird und qualitätssichernd erfolgt.
Hinweise und Anregungen für die Antragstellung und Vernetzung
Die Verantwortung für Konkretisierung und Umsetzung der im März 2009 mit der DFG vereinbarten Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards obliegt der Universität. Die Universitätsleitung trägt dabei in enger Kooperation mit den Fakultäten und den Frauenbeauftragten dafür Sorge, dass die Gleichstellung der Geschlechter weiter gefördert wird. Für die Umsetzung der Standards stellt das GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Modellbeispiele zu Gleichstellungsmaßnahmen in Form eines Instrumentenkastens bereit.
Auch die DFG ist sehr daran interessiert, die Gleichstellung und Diversität an deutschen Universitäten aktiv voranzutreiben und Familienfreundlichkeit zu unterstützen. Chancengleichheit in der Wissenschaft unabhängig von Geschlecht, der Herkunft, dem Alter, oder dem Gesundheitszustand sowie die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie sind wichtige Faktoren für exzellente Wissenschaft und erfolgreiche Nachwuchsförderung. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Gleichstellungsmaßnahmen in den jeweiligen Förderlinien dem entsprechend eine dreifache Zielsetzung:
- die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- die Förderung von Diversität in der Wissenschaft
- die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes „Wissenschaft“ (inkl. Pflege)
Die DFG betont die Notwendigkeit, neben erhöhter Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere die Karrierechancen von Frauen im Wissenschaftssystem und die Diversität auch strukturell zu verbessern. Entsprechend breit aufgestellt ist das Unterstützungsangebot der DFG Chancengleichheitsmaßnahmen in den jeweiligen Förderverfahren. Das Programmportfolio reicht von besonderen Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs bis hin zur Finanzierung von gleichstellungsbezogenen Maßnahmen. Die DFG verfügt phasenbezogen über verschiedene Chancengleichheitsmaßnahmen in den jeweiligen Förderverfahren: Von der Antragstellung bis hin zur Projektdurchführung können nach Einzelförderung und den Koordinierten Verfahren – beispielsweise Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs, Exzellenzclustern, Schwerpunktprogrammen, (Klinischen) Forschergruppen – differenziert entsprechende Mittel beantragt werden.
Ein wesentliches Element zur Förderung von Gleichstellung und Diversität ist die Reflektion auf unbewusste Voreingenommenheit (unconscious bias).
Die DFG bietet dazu ein E-learning, das unter folgenden Links abgerufen werden kann:
Deutsch: www.dfg.de/bias/e-learning
Englisch: www.dfg.de/bias/e-learning/en
Die „Forschungsverbünde der FAU Erlangen-Nürnberg zur Förderung der Gleichstellung“ (F³G) wurden 2012 unter Beteiligung von 8 DFG-Verbundprojekten sowie dem Familienservice der FAU Erlangen-Nürnberg und des Universitätsklinikums gegründet. Vorrangiges Gründungsziel war die bessere Vernetzung der beteiligten Einrichtungen sowie die zweckmäßige und richtliniengemäße Verwendung von DFG-Gleichstellungsmitteln, um eine Verbesserung der Chancengleichheit sowie der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie für die Beteiligten des F³G zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.